Beitragsordnung des Angelverein Elsnigk e.V.

§1a Die Beiträge werden pro Jahr erhoben und sind bis spätestens zum 31.01. des lfd. Jahres zu entrichten

§1b Ab dem 01.02. des lfd. Jahres wird eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 € fällig.

§1c Ab dem 01.03. des lfd. Jahres wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € fällig.

§2 Sollte der Beitrag bis 01.04. des lfd. Jahres nicht gezahlt worden sein, erfolgt der Ausschluss aus dem Verein.

§3

Ordentliche Mitglieder45 €
Jugendliche von15-18 Jahre20 €
Kinder bis 14 Jahre10 €
Ehegatten je (mit FS)25 €
Fördernde Mitglieder (ruhende Mitglieder)20 €
Ehrenmitglieder0 €
Altersfreiheit0 €

(Beitragsfreiheit der Sportfreunde, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und seit mind. 5 Jahren ordentliches Mitglied sind)

§4a Angelkartenpreise für Gastangler sind aus der Tabelle zu entnehmen. Preise gelten für alle Gewässer des Vereins.

Tageskarte
00:00 - 24:00 Uhr
Wochenendkarte
Freitag-Sonntag
00:00 - 24:00 Uhr
Wochenkarte
Montag-Sonntag
00:00 - 24:00 Uhr
Monatskarte
01.-31.
10 € 20 € 35 € 50 €

§4b Jahreskarte für alle Gewässer 200,00 €

§5 Alle Anwohner, welche im Besitz eines Bootes sind, dürfen die Teiche kostenlos befahren, Voraussetzungen sind die Bestimmungen und Verordnungen zum Landschaftsschutzgebiet sowie die Kennzeichnung und Meldepflicht des Besitzers für das Boot.

§6 Der Verlust des Ausweises wird berechnet mit 5 €.

§7 Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 100 € erhoben.

§8 Es werden keine Beiträge oder Gebühren zurückerstattet.

§9 Es werden durch jedes Mitglied vier Arbeitsstunden im Jahr geleistet. Sollte dies nicht geschehen, werden je nicht geleistete Stunde 10 € berechnet.

§10 Mitglieder, die das 60.Lebensjahr vollendet haben, müssen ab dem darauffolgendem Kalenderjahr keine Arbeitsstunden oder dem entsprechende Geldleistungen leisten.

Diese Beitragsordnung ist ab dem Beschluss gültig.